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Allgemeine Geschäftsbedingungen/Lizenzvereinbarung
der novoPLAN Software GmbH


§ 1 Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Lizenzvereinbarungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von den Bedingungen der novoPLAN Software GmbH abweichende Bedingungen erkennt die novoPLAN Software GmbH nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen/ Lizenzvereinbarungen sind nur wirksam, wenn die novoPLAN Software GmbH sie schriftlich bestätigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Lizenzvereinbarungen gelten im Rahmen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung auch dann, wenn sie nicht jedes einzelne Mal ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen wurden; diese Regelung gilt jedoch nur gegenüber Unternehmern.

Sofern der Kunde diese Lizenzvereinbarung ablehnt, muss er den sofortigen Abbruch der Installation veranlassen. Die Software darf nur unter der Geltung dieser Lizenzvereinbarung installiert und genutzt werden.

§ 2 Vertragsschluss

Für den Vertragsschluss im Rahmen einer Bestellung im Internetshop der novoPLAN Software GmbH gelten folgende Regelungen:

In dem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne von § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigungsmail stellt keine Annahmeerklärung dar. Der Kunde wird auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment ggf. gesondert hingewiesen. In diesem Fall wird dem Kunden ein entsprechendes Gegenangebot unterbreitet.

Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung gem. § 151 Satz 1 BGB. Der Vertrag kommt zustande, wenn die novoPLAN Software GmbH das Angebot des Kunden innerhalb von zehn Tagen schriftlich oder in Textform annimmt oder die bestellte Ware übersendet oder der Kunde zur Vorkasse aufgefordert wird und diese Vorleistung vom Kunden erbracht wird oder der Kunde nach Erhalt eines Online-Codes oder Links die Software zum Download abruft oder die Software per E-Mail an den Kunden versandt wird. Gleiches gilt, wenn der Kunde vorab eine eingeschränkte Testversion genutzt hat und den Link zum Upgrade oder die fehlenden Dateien per Mail erhalten hat.

Im Übrigen richtet sich der Vertragsschluss nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 3 Vertragsgegenstand

Der Kunde erhält ein Softwareprodukt, welches entweder in Form eines Datenträgers, als Download-Datei oder als ausführbare Datei zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er lediglich ein einfaches Nutzungsrecht bzw. eine einfache Lizenz an der Software erwirbt. Das Urheberrecht an der Software (einschließlich aller mitgelieferten Funktionen und Services) und Dokumentationen (einschließlich etwaiger Produktverpackungen) ist Eigentum der novoPLAN Software GmbH. Alle Urheberrechte an der Software verbleiben bei der novoPLAN Software GmbH. Nachdem das Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dieser Lizenzvereinbarung durch den Vertragsschluss erfolgt ist, erhält der Kunde Rechte bezüglich der Verwendung dieser Software für die Dauer der Servicelaufzeit. Die Servicelaufzeit beginnt mit dem Datum der Erstinstallation einer Kopie der Software und erstreckt sich über den Zeitraum, der in der Dokumentation, den zugehörigen Übertragungsunterlagen oder dem Nutzungsvertrag genannt wird. Sollte eine Begrenzung der Laufzeit nicht vereinbart sein, erhält der Kunde ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software. Sollte der Kunde einen V.I.P. Vertrag abgeschlossen haben, werden dem Kunden für die Dauer der Servicelaufzeit kostenlose Programm-Updates zur Verfügung gestellt. Kunden ohne V.I.P. Vertrag werden über eine Online-Meldung darüber informiert, dass ein Update zur Verfügung steht. Dem Kunden steht es frei, dieses Update kostenpflichtig zu erwerben.

Um Softwarepiraterie wirksam begegnen zu können, behält sich die novoPLAN Software GmbH das Recht vor, vom Kunden die Zusendung einer bestimmte Datei per E-Mail zu fordern, um überprüfen zu können, ob es sich bei der genutzten Software um eine Original-Version handelt. Die Überprüfung ist für den Kunden kostenfrei.

Für die Dauer der Servicelaufzeit ist der Kunde berechtigt,
  • eine Kopie dieser Software auf einem Einzelcomputer zu installieren. Sollte in der zugehörigen Dokumentation, den zugehörigen Übertragungsunterlagen oder dem Kaufvertrag eine größere Anzahl von Kopien und/oder Computern angegeben sein, ist er Kunde berechtigt, die Software in Übereinstimmung mit diesen Angaben zu nutzen.


  • eine Kopie der Software zu Backup- oder Archivierungszwecken anzufertigen oder die Software auf die Festplatte seines Computers zu kopieren und den/die Originaldatenträger zu Backup- oder Archivzwecken aufzubewahren.


  • die Software in einem Netzwerk einzusetzen, vorausgesetzt, dass der Kunde über eine lizenzierte Kopie der Software für jeden Computer verfügt, der über das Netzwerk auf die Software zugreifen kann.


  • sämtliche Rechte an der Software, die dem Kunden unter dieser Lizenzvereinbarung gewährt werden, unwiderruflich einem Dritten zu überlassen, vorausgesetzt, dass der Kunde alle Kopien der Software und der Begleitdokumentation übergibt, das Programm auf seinen Rechnern deinstalliert hat und der Empfänger der Software sich mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt. Eine teilweise Übertragung dem Kunden unter dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte ist nicht statthaft. Falls die entsprechende Dokumentation dem Kunden z. B. ein Nutzungsrecht für mehrere Kopien der Software einräumt, ist nur eine Übertragung der Rechte zur Nutzung aller dieser Kopien der Software zulässig.
Der Kunde ist nicht berechtigt,

  • einen beliebigen Teil der Software zu verleihen, zu vermieten oder Unterlizenzen zu vergeben.


  • außer in gesetzlich zulässigem Umfang und unter gesetzlich zulässigen Umständen, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu ändern, zu übersetzen oder zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen.


  • die Software für irgendeine Art zu verwenden, zu der der Kunde gemäß vorliegender Lizenz nicht berechtigt ist.


  • anderen Personen die oben genannten Punkte im Hinblick mit der erworbenen Nutzungslizenz zu gestatten.


Als Erwerber einer einfachen Nutzungslizenz und Kunde eines V.I.P. Vertrages ist der Kunde berechtigt, neue Softwarefunktionen/Updates etc. zu beziehen, soweit diese Funktionen von der novoPLAN Software GmbH nach eigenem Ermessen während der Servicelaufzeit für die Software verfügbar gemacht werden. Die novoPLAN Software GmbH ist ständig darum bemüht, die Benutzerfreundlichkeit und Leistung ihrer Produkte und Services zu verbessern. Zur Optimierung der Software kann die novoPLAN Software GmbH nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Funktionen zur Software hinzufügen oder Softwarefunktionen ändern bzw. entfernen.

Die Software der novoPLAN Software GmbH erfasst im Falle eines Online-Updates bestimmte Informationen des Computers, auf dem sie installiert ist. Dazu gehören

  • der Name, den der Computer, auf dem die Software installiert wird, bei seiner Einrichtung erhielt.
  • Statusinformationen bezüglich Installation und Betrieb der Software.
  • die Softwareversion ihres Betriebssystems.
  • die IP-Adresse des Computers, auf dem die Software installiert ist.
  • Informationen zur verwendeten Hardware.
Sollten andere Produkte oder Dienstleistungen angeboten und verkauft bzw. zur Verfügung gestellt werden, sind diese Vertragsgegenstand.

§ 4 Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt die novoPLAN Software GmbH unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von der novoPLAN Software GmbH an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.

Sofern der Kunde die Software der novoPLAN Software GmbH über das Internet herunterlädt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Download vom Kunden begonnen wurde. Sofern der Download unterbrochen wird oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur teilweise möglich ist, stellt die novoPLAN Software GmbH dem Kunden die Software auf dessen Verlangen jedoch erneut per E-Mail oder auf anderen elektronischen Wegen zur Verfügung. Ein Entgelt entsteht hierfür nicht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der novoPLAN Software GmbH.

Sofern es sich bei der Ware um Software handelt, weist die novoPLAN Software GmbH darauf hin, dass der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an der Software erhält und Eigentum lediglich an dem Datenträger erworben wird. Diesbezüglich wird Bezug genommen auf § 3 dieser AGB.

§ 6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängel hat der Kunde das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Wahl des Kunden: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie auf Schadensersatz. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne von § 343 HGB, muss der Kunde die Beanstandung unverzüglich schriftlich mitteilen und die Ware zur Nachprüfung für die novoPLAN Software GmbH bereit halten, um seinen Obliegenheiten im Sinne von § 377 HGB nachzukommen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 377 HGB, kann der Kunde bei offensichtlichen Mängeln, Minderoder Fehllieferung nach Ablauf von 3 Tagen ab Erhalt der Ware keine Rechte mehr geltend machen. Die Gewährleistungsrechte stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt lediglich ein Jahr.

Eine Nachbesserung von Software-Fehlern kann auf unterschiedliche Arten (z. B. Software-Updates) erfolgen. Der novoPLAN Software GmbH steht es frei, eine bestimmte Art der Nachbesserung abzulehnen, wenn hierdurch der Erfolg der Nachbesserung nicht verhindert wird.

§ 7 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von Waren

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung oder des Erwerbs einer Mehrfachlizenz.

§ 8 Preise/Zahlungsbedingungen/Abtretung

Die Preise der novoPLAN Software GmbH verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ohne jegliche Abzüge sofort fällig.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der novoPLAN Software GmbH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Die Abtretung von Forderungen gegen die novoPLAN Software GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die novoPLAN Software GmbH der Abtretung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die die Interessen der novoPLAN Software GmbH an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen im Sinne von § 6 ist nicht zustimmungsfähig.

§ 9 Kostentragung bei Widerruf

Sofern der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache im Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung noch nicht erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

§ 10 Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die novoPLAN Software GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie aus sonstigen mittelbaren Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der novoPLAN Software GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der novoPLAN Software GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung der novoPLAN Software GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der novoPLAN Software GmbH.

§ 11 Vertragsstrafe/Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen

Begeht der Kunde bei der Nutzung einer Software der novoPLAN Software GmbH eine von ihm zu vertretene Urheberrechtsverletzung (z. B. durch Übernutzung oder unerlaubte Weitergabe bzw. Vervielfältigung von Software oder Dokumentation), ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Sofern ein Unternehmer in gewerblicher Absicht gegen das Urheberrecht der novoPLAN Software GmbH verstößt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens des 5-fachen Preises der jeweiligen Software, höchstens jedoch der 20-fache Preis der jeweiligen Software geltend gemacht. Eine gewerbliche Absicht liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Software vervielfältigt und Kopien gegen Entgelt verbreitet oder eine Kopie der Software zum Upload in einer Internettauschbörse (insbesondere bei peer-to-peer-Netzwerken) anbietet.

Bei einem Verstoß eines Unternehmers ohne gewerbliche Absicht gegen das Urheberrecht der novoPLAN Software GmbH wird mindestens der 4-fache und maximal der 15-fache Preis der jeweiligen Software geltend gemacht.

Verstößt ein Verbraucher gegen das Urheberrecht der novoPLAN Software GmbH, fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Preises der jeweiligen Software an.

Die Vertragsstrafe wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung geltend gemacht. Die novoPLAN Software GmbH behält sich vor, darüber hinaus Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf einen evtl. darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

Die novoPLAN Software GmbH behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, die Nutzung des Programms und/oder die Zurverfügungstellung von Online-Updates ganz oder teilweise einzustellen.

§ 12 Registrierung

Um die weiteren Services (Garantieleistungen, telefonische Unterstützung etc.) der novoPLAN Software GmbH nutzen zu können, muss jede Software durch Absenden der ausgefüllten und unterschriebenen Registrierkarte legitimiert werden. Die Registrierkarte kann kostenlos bei der novoPLAN Software GmbH angefordert werden. Unterbleibt die Softwareregistrierung länger als 21 Tage ab Kaufdatum oder Versand der angeforderten Registrierkarte, erlöschen alle Serviceansprüche gegenüber der novoPLAN Software GmbH.

§ 13 Datenschutzhinweis

Die novoPLAN Software GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Die novoPLAN Software GmbH wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienste Datenschutzgesetzes, beachten. Der Kunde stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Im Übrigen verweist die novoPLAN Software GmbH auf ihre Datenschutzerklärung.

§ 14 Anwendbares Gericht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Schriftform

Jede Änderung des Vertrages, auch mündliche Vereinbarungen, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zugunsten des Verbrauchers geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.

Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes der novoPLAN Software GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine andere gültige Bedingung ersetzt werden, die dem Regelungsgehalt am nächsten kommt, der zwischen den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.

Ergänzend zu den Allgemeinen, Geschäftsbedingungen/Lizenzvereinbarung der novoPLAN Software GmbH

gilt wie folgt bei IT-Services wie Daten-Rettung, Daten-Löschung, Computer-Hilfe, Festplattenduplizierung, Hilfe bei defekten Windows-Installationen, Verlust des Windows-Kennworts, Wechsel des Betriebssystems, Wechsel des Rechners, Einrichten von Soft- und Hardware, Fernwartung und sonstigen Dienstleistungen im EDV-Bereich:

§ 15 Allgemeine Pflichten der novoPLAN Software GmbH

Die novoPLAN Software GmbH verpflichtet sich, IT-Services wie Daten-Rettung, Daten-Löschung, Computer-Hilfe, Festplattenduplizierung, Hilfe bei defekten Windows-Installationen, Verlust des Windows-Kennworts, Wechsel des Betriebssystems, Wechsel des Rechners, Einrichten von Soft- und Hardware, Fernwartung und sonstigen Dienstleistungen im EDV-Bereich nur durch autorisierte Mitarbeiter, die auf das Datengeheimnis nach §5 Bundesdatenschutzgesetz bzw. §6 Landesdatenschutzgesetz verpflichtet sind, auf Weisung des Kunden durchzuführen. Die novoPLAN Software GmbH begrenzt die Datenzugriffe und den Kreis der Daten des Kunden einsehenden Mitarbeiter auf das Erforderliche. Eine Prüfung auf eventuell unrechtmäßig installierte Software auf dem Kundenrechner wird von der novoPLAN Software GmbH nicht durchgeführt. Keinesfalls werden schädliche Programme wie z.B. Viren sowie nicht auf den Kunden selbst lizenzierte oder illegale Programme von der novoPLAN Software GmbH installiert.

§ 16 Allgemeine Pflichten des Kunden

Der Kunde versichert, dass sich alle Programme und Daten auf dem der novoPLAN Software GmbH zugeschickten Datenträger und/oder Computer rechtmäßig dort befinden. Die Verantwortung für alle auf seinem Datenträger installierten Programme und Daten trägt der Kunde. Gewährleistungsansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, wenn unrechtmäßige Software, nicht lizenzierte Software oder illegale Daten auf dem Datenträger des Kunden installiert sind.

§ 17 Zweckbindung

Personenbezogene, dienstliche und geschäftliche Daten, die die novoPLAN Software GmbH im Rahmen der Services wie Daten-Rettung, Daten-Löschung, Computer-Hilfe, Festplattenduplizierung, Hilfe bei defekten Windows-Installationen, Verlust des Windows-Kennworts, Wechsel des Betriebssystems, Wechsel des Rechners, Einrichten von Soft- und Hardware, Fernwartung und sonstigen Dienstleistungen im EDV-Bereich bekannt werden, darf die novoPLAN Software GmbH nur für Zwecke der Datenrettung, Datenreparatur, Datensicherung und Datenwiederherstellung verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist der novoPLAN Software GmbH untersagt. Dies gilt auch für Daten, die der novoPLAN Software GmbH elektronisch übermittelt werden oder die die novoPLAN Software GmbH vom Computer des Kunden im Rahmen der betreffenden Dienstleistung auf einen seiner eigenen Rechner kopiert hat. Wiederhergestellte Kundendaten (Datenrettung) bleiben aus Sicherheitsgründen 4 Wochen auf novoPLAN Software GmbH Rechnern gespeichert. Nach Ablauf der 4 Wochen werden alle Daten ohne weiteren Hinweis an den Kunden sicher gelöscht.

§ 18 Vergütung und Zahlweise

Das Entgelt für IT-Services wie Daten-Rettung, Daten-Löschung, Computer-Hilfe, Festplattenduplizierung, Hilfe bei defekten Windows-Installationen, Verlust des Windows-Kennworts, Wechsel des Betriebssystems, Wechsel des Rechners, Einrichten von Soft- und Hardware und sonstigen Dienstleistungen im EDV-Bereich ist fällig am Tag der Rechnungserstellung zeitgleich mit dem Erbringen der Leistung für den Kunden. Der Kunde erhält einen verbindlichen Kostenvoranschlag, den er der novoPLAN Software GmbH bei Auftragserteilung zusammen mit der Angabe, wie die Zahlung erfolgen soll (PayPal, Bankeinzug, Vorkasse, Nachnahme) unterschrieben zurückschickt. Die novoPLAN Software GmbH behält sich das Recht vor, auf Vorkasse zu bestehen. Bei Zahlungsverzug besteht kein Anspruch auf noch nicht erfolgte, aber zugesicherte Leistungen. Bei Rücksendung von Datenträgern und Computern entstehen vom Kunden zu tragende Versandkosten, die in der jeweils aktuellen Preisliste der novoPLAN Software GmbH oder dem verbindlichen Angebot aufgeführt werden. Bei Rücklastschriften erhebt die novoPLAN Software GmbH Software GmbH eine Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50.

§ 19 Keine Annahme des Angebots

Nimmt der Kunde das Angebot der novoPLAN Software GmbH nicht an, entstehen Rücksendekosten für den eingesandte Datenträger bzw. Computer in Höhe von € 10,00 incl. 19% USt. für Pakete bis max. 10kg. Pakete von 10kg bis 20kg berechnet die novoPLAN Software GmbH Versandkosten in Höhe von EUR 25,- incl. 19% USt.. Verzichtet der Kunde auf die Rücksendung, vernichtet die novoPLAN Software GmbH - soweit technisch zumutbar - auf eigene Kosten alle Daten auf dem zugesandten Datenträger bzw. Computer. Datenträger und Computer gegen ins Eigentum der novoPLAN Software GmbH über.

§ 20 Datenrettung, Datenreparatur, Datensicherung und Datenwiederherstellung

1. Gegenstand des Vertrags: Allgemein gilt für jegliche Form der Datenrettung, Datenreparatur, Datensicherung und Datenwiederherstellung: Daten von funktionierenden und defekten Datenträgern werden von der novoPLAN Software GmbH mit aller Sorgfalt ausgelesen und auf ein neues Medium kopiert. 2.Erfolg/Misserfolg der Datenrettung: Es kann je nach Schädigung des defekten Datenträgers vorkommen, dass ein Teil der zurück gewonnenen Dateien nicht 100% integer ist. Daher kann die novoPLAN Software GmbH keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der wiederhergestellten Daten geben. Sollten sehr wichtige Dateien fehlerhaft sein und in der Liste der wiederherzustellenden Dateien nicht aufgeführt sein, kann die novoPLAN Software GmbH versuchen, diese erneut zu laden und/oder zu reparieren. Die zusätzliche Arbeit wird vorab mit dem Kunden abgesprochen und nach Aufwand berechnet. Auch in diesen Fällen kann leider keine 100%ige Fehlerfreiheit garantiert werden. Wenn der der novoPLAN Software GmbH zugeschickte Datenträger so defekt sein sollte, dass der Austausch oder die Reparatur der Elektronik nicht zum gewünschten Ziel gelangt, kann die novoPLAN Software GmbH ihn auf gesonderten Wunsch des Kunden hin auf Kosten des Kunden an ein Speziallabor weiterleiten. 3. Ablauf: Der Kunde schickt der novoPLAN Software GmbH den defekten Computer oder Datenträger zu. Die novoPLAN Software GmbH prüft, ob eine Datenrettung möglich ist. Sobald die Diagnose angeschlossen ist, schickt die novoPLAN Software GmbH dem Kunden eine Liste der les- und wieder herstellbaren Daten per Mail zu. Der Kunde gibt an, ob alle Daten oder nur Teilmengen restauriert werden sollen und in welcher Form die novoPLAN Software GmbH ihm die zurück gewonnenen Daten zukommen lassen sollen. Daraus generiert die novoPLAN Software GmbH einen schriftlichen verbindlichen Kostenvoranschlag (gültig für sieben Tage ab Erstellung), den der Kunde bei Auftragserteilung zusammen mit der Angabe, wie die Zahlung erfolgen soll (PayPal, Bankeinzug, Vorkasse, Nachnahme) unterschrieben an die novoPLAN Software GmbH zurück mailt oder faxt. Ein telefonisches Beratungsgespräch, die Analyse der Daten, die Auflistung aller lesbaren Daten sind wie auch der Festpreis-Kostenvoranschlag für den Kunden kostenlos. Nach erfolgter Datenrettung schickt die novoPLAN Software GmbH dem Kunden den defekten Datenträger auf ausdrücklichen Wunsch und die zurück gewonnenen Daten auf einem anderen, neuen Datenträger (DVD, Festplatte, USB Stick - entweder vom Kunden mitgeliefert oder von der novoPLAN Software GmbH wie im verbindlichen Kostenvoranschlag aufgeführt gegen Berechnung) oder bei kleineren Datenmengen per E-Mail zurück. Bei reparierten Computern schickt die novoPLAN Software GmbH den Computer auf die gleiche Weise zurück, wie der Kunde ihn geschickt hat. Anfallende Versandkosten trägt der Kunde.

§ 21 Daten Löschung

1. Gegenstand des Vertrags: Löschen aller Daten vom Datenträger des Kunden mit Formatierung und mehrmaligem Überschreiben der Daten.
2. Ablauf: Der Kunde schickt der novoPLAN Software GmbH den zu löschenden Datenträger zu. Die novoPLAN Software GmbH prüft, ob und zu welchen Konditionen eine Datenlöschung möglich ist und schickt dem Kunden einen schriftlichen verbindlichen Kostenvoranschlag (gültig für sieben Tage ab Erstellung), den der Kunde bei Auftragserteilung zusammen mit der Angabe, wie die Zahlung erfolgen soll (PayPal, Bankeinzug, Vorkasse) unterschrieben an die novoPLAN Software GmbH zurück (per E-Mail oder per Fax). Ein telefonisches Beratungsgespräch und die Analyse der Daten sind wie auch der Festpreis-Kostenvoranschlag für den Kunden kostenlos. Nach erfolgter Datenlöschung schickt die novoPLAN Software GmbH dem Kunden den leeren Datenträger auf ausdrücklichen Wunsch zurück.

§ 22 Computer-Hilfe

1. Gegenstand des Vertrags: Festplattenduplizierung, Windows-Reparatur, Hilfe bei Verlust des Windows-Kennworts, Wechsel Betriebssystem, Software Installation, Umstieg auf neuen Rechner und sonstige Dienstleistungen im EDV-Bereich.
2. Ablauf Festplattenduplizierung: Der Kunde schickt der novoPLAN Software GmbH den zu duplizierenden Datenträger zu. Die novoPLAN Software GmbH prüft, ob und zu welchen Konditionen eine Datenduplizierung möglich ist und schickt dem Kunden einen schriftlichen verbindlichen Kostenvoranschlag (gültig für sieben Tage ab Erstellung), den der Kunde bei Auftragserteilung zusammen mit der Angabe, wie die Zahlung erfolgen soll (PayPal, Bankeinzug, Vorkasse) unterschrieben an die novoPLAN Software GmbH zurück (per E-Mail oder per Fax). Ein telefonisches Beratungsgespräch und die Analyse der Daten sind wie auch der Festpreis-Kostenvoranschlag für den Kunden kostenlos. Nach erfolgter Datenduplizierung schickt die novoPLAN Software GmbH dem Kunden den zu duplizierenden und den duplizierten Datenträger zurück.
3. Ablauf Windows-Reparatur, Hilfe bei Verlust des Windows-Kennworts, Wechsel des Betriebssystems, Software Installation, sonstigen Dienstleistungen im EDV-Bereich: Der Kunde schildert der novoPLAN Software GmbH die Aufgabe, Die novoPLAN Software GmbH gibt an, ob die Lösung per Fernwartung oder durch Schicken des Datenträgers und/oder Computers gelöst werden kann und schickt dem Kunden einen schriftlichen verbindlichen Kostenvoranschlag (gültig für sieben Tage ab Erstellung), den der Kunde bei Auftragserteilung zusammen mit der Angabe, wie die Zahlung erfolgen soll (PayPal, Bankeinzug, Vorkasse) unterschrieben an die novoPLAN Software GmbH zurück (per E-Mail oder per Fax). Ein telefonisches Beratungsgespräch und die Analyse der Aufgabe sind wie auch der Festpreis-Kostenvoranschlag für den Kunden kostenlos. Wenn die Aufgabe nicht per Fernwartung gelöst werden kann, schickt die novoPLAN Software GmbH nach erfolgter Windows-Reparatur, Hilfe bei Verlust des Windows-Kennworts, Wechsel des Betriebssystems oder Software Installation dem Kunden den Datenträger und/oder Computer zurück. Bei Fernwartung gelten auch die Bedingungen laut § 23 dieser AGB Ergänzung.
4. Ablauf Umstieg auf neuen Rechner: Der Kunde schickt der novoPLAN Software GmbH den alten und neuen Computer incl. Betriebssystem zu, wenn der neue Rechner nicht über die novoPLAN Software GmbH bezogen wird. Der Kunde erhält von der novoPLAN Software GmbH einen schriftlichen verbindlichen Kostenvoranschlag (gültig für sieben Tage ab Erstellung), den der Kunde bei Auftragserteilung zusammen mit der Angabe, wie die Zahlung erfolgen soll (PayPal, Bankeinzug, Vorkasse) unterschrieben an die novoPLAN Software GmbH zurück (per E-Mail oder per Fax). Ein telefonisches Beratungsgespräch ist wie auch der Festpreis-Kostenvoranschlag für den Kunden kostenlos. Der Wechsel alter Rechner auf neuen Rechner erfolgt bei der novoPLAN Software GmbH unter Beibehaltung möglichst aller Einstellungen des alten Rechners. Der Inhalt des alten Rechners wird als virtueller Rechner im neuen System eingebaut, wenn dies gewünscht und möglich ist und so wirksam vereinbart wurde. Nach erfolgtem Umstieg schickt die novoPLAN Software GmbH dem Kunden den alten und neuen Computer zurück.

§ 23 Fernwartung

1. Gegenstand des Vertrags: Der Fernwartungsvertrag ist ein eigenständiger Vertrag zwischen der novoPLAN Software GmbH und dem Kunden. Der Fernwartungsvertrag beinhaltet die von Mitarbeitern der novoPLAN Software GmbH durchzuführenden Fernwartungsarbeiten auf einem Computer des Kunden, die zur Installation, Wartung oder Problembehebung für den Computer des Kunden erforderlich sind. Wird die Fernwartung für mehrere Computer oder innerhalb eines Netzwerks des Kunden eingesetzt, muss für eine Fernwartung für jeden einzelnen Rechner ein gesonderter Fernwartungsvertrag bzw. für das Netzwerk ein Netzwerk-Fernwartungsvertrag abgeschlossen werden.
2. Technische und organisatorische Maßnahmen: Der Kunde kann zu den jeweils aktuellen Zeiten (derzeit montags bis freitags von 9-18 Uhr, Änderungen vorbehalten) mit der telefonischen Hotline der novoPLAN Software GmbH einen Termin für die Fernwartungssitzung vereinbaren. Eine Fernwartung ist zu den o.g. aktuellen Zeiten möglich. Sie erfordert für den notwendigen Zeitraum den direkten Zugriff auf den Computer des Kunden. Die Fernwartung findet ausschließlich über die Fernwartungssoftware „TeamViewer“ statt. Dazu erhält der Kunde von der novoPLAN Software GmbH per E-Mail oder Alternativ per Download von der novoPLAN Software GmbH Internetseite ein Programm namens novoPLANQS.exe, das auf dem Rechner des Kunden während der Dauer des Fernwartungsvertrags verbleibt. Ein Zugriff auf den Computer des Kunden seitens der novoPLAN Software GmbH ist nur möglich, wenn der Kunde novoPLANQS.exe startet und dem novoPLAN Software GmbH Fernwartungsmitarbeiter die Zugangsdaten durchgibt, die ihm im Hauptbildschirm von novoPLANQS.exe angezeigt werden. Der Datenverkehr ist während einer Fernwartungssitzung mit einem hochwirksamen 256 Bit Algorithmus verschlüsselt. Der Kunde kann die Fernwartungsarbeiten der novoPLAN Software GmbH auf seinem Bildschirm verfolgen und jederzeit abbrechen. Eventuelle Kennwörter kann der Kunde - ohne Einsicht des Fernwartungsmitarbeiters der novoPLAN Software GmbH - selbst eingeben. Nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten wird die Verbindung unverzüglich beendet.
3. Pflichten der novoPLAN Software GmbH: Die novoPLAN Software GmbH ist bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen die Fernwartungsarbeiten auf dem Rechner des Kunden durchzuführen. Dennoch kann die novoPLAN Software GmbH nicht garantieren, dass die Leistungen der Fernwartung zur Beseitigung eines Fehlers führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn beispielsweise festgestellt wird, dass der Rechner des Kunden hardwaremäßig defekt ist, nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, virenverseucht ist oder das Betriebssystem nicht korrekt installiert ist.
4. Pflichten des Kunden: Der Kunde muss dafür sorgen, dass die novoPLAN Software GmbH eine für die Fernwartung geeignete Internet-Verbindung mit ihm aufrufen kann. Die Verantwortung für alle auf seinem Computer installierten Programme trägt der Kunde. Der Kunde hat eine ausreichende Sicherung seines EDV-Systems (aktueller Virenscanner und Firewall) sicherzustellen.
5. Laufzeit des Vertrags: Der Fernwartungsvertrag gilt, wenn nicht ausdrücklich vorab schriftlich erklärt, für eine Fernwartungssitzung.
6. Vergütung und Zahlweise: Das Entgelt für den Fernwartungsvertrag wird pro Computer und Fernwartungssitzung berechnet und ist fällig am Tag der Rechnungserstellung zeitgleich mit dem Erbringen der Leistung für den Kunden. Die Abrechnung erfolgt entweder im Minutentakt entsprechend der Logdatei der Fernwartungssoftware oder auf Wunsch pauschal. Das Mindestauftragsvolumen beläuft sich auf 30 Minuten. Die Minutenpreise sind den aktuellen Preislisten der novoPLAN Software GmbH zu entnehmen.


§ 24. Haftung

Dieser Passus ergänzt § 10 der AGB der novoPLAN Software GmbH. Alle Mitarbeiter der novoPLAN Software GmbH, die Dienstleistungen jedweder Art erbringen, die in dieser AGB-Ergänzung in den §§15-26 aufgeführt werden, bemühen sich qualifiziert, sorgfältig und konzentriert zielführende Leistungen im Sinne der beauftragen IT-Services zu erbringen. Sollte es dabei versehentlich, unabdingbar oder fahrlässig zu Schäden jedweder Art an einem Kundencomputersystem oder Kundendaten kommen, ist die Haftung auf die Höhe des durch den Kunden nachzuweisenden Schadens oder die im Rahmen der betreffenden Dienstleistung der novoPLAN Software GmbH erhaltenen Zahlung beschränkt. Es gilt immer der niedrigere Betrag dieser beiden Parameter. Die novoPLAN Software GmbH haftet nicht für das Erlöschen von Garantierechten aufgrund eventuell notwendiger Öffnung von Datenträger oder Computer durch die novoPLAN Software GmbH. Dem Kunden ist bewusst, dass die zur Datenrettung notwendigen Arbeiten am schon vorab defekten Datenträger das Risiko einer weiteren Beschädigung beinhalten bzw. dass es nach einer versuchten Datenrettung möglicherweise keine weitere Chance gibt, die Daten wiederherzustellen. Das Risiko, dass einmal vorhandene Daten nicht mehr gerettet werden können bzw. zusätzliche Daten verloren gehen, trägt allein der Auftraggeber, für den Fall dass die novoPLAN Software GmbH keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können. Sollte durch das Verschicken von Computern oder Datenträgern durch die novoPLAN Software GmbH ein Verlust oder Beschädigungen des Computers oder Datenträgers entstehen, ist novoPLAN Software GmbH - außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - hierfür nicht verantwortlich und haftbar zu machen. Ein aus dem Verlust oder der Beschädigung der versendeten Computer oder Datenträger hergeleiteter Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Zeitwert dieser Versandartikel. Schäden, die durch den Verlust von Daten auf den verschickten Gegenständen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden (siehe § 25).

§ 25 Kein Schadenersatz aus Datenverlust

Der Kunde verpflichtet sich, alle wertvollen Daten vor der Übermittlung an die novoPLAN Software GmbH auf geeigneten Medien zu sichern. Auch wenn dies nicht mehr möglich ist, verzichtet er ausdrücklich darauf, die novoPLAN Software GmbH für Schäden aus Datenverlusten haftbar zu machen, weil er es versäumt hat, rechtzeitig geeignete Sicherheitskopien anzufertigen.

§ 26. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine andere gültige Bedingung ersetzt werden, die dem Regelungsgehalt am nächsten kommt, der zwischen den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.


Datenschutzerklärung

Die novoPLAN Software GmbH nimmt den Datenschutz sehr ernst und garantiert die strikte Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften.

Sie können die Internetseiten der novoPLAN Software GmbH grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Wie auf allen gängigen Servern wird das Herunterladen von Dateien mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit protokolliert und fließt ausschließlich in anonymisierter Form in regelmäßige Zugriffsstatistiken ein.

Persönliche Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus beispielsweise anlässlich einer Anfrage zu unseren Produkten angeben. Alle Daten, die die novoPLAN Software GmbH von Kunden oder Interessenten gespeichert hat, dienen ausschließlich zur Sicherstellung einer zügigen und korrekten Abarbeitung der Arbeitsabläufe, die zur Schaffung oder zum Erhalt ihrer Geschäftsbeziehung zur novoPLAN Software GmbH erforderlich sind.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen nur innerhalb der novoPLAN Software GmbH. Wir geben sie nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiter. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.

Auf Nachfrage informieren wir Sie gern über alle bei uns über Sie gespeicherten Daten oder löschen diese auf Ihren Wunsch hin, soweit hierdurch nicht anderweitige Gesetze verletzt werden (Belegaufbewahrungspflicht).

Bei Online-Programmupdates („Automatische Updates“) von novoPLAN Software müssen bestimmte programm- und rechnerspezifische Daten ausgelesen werden. Nur so kann eine Download-Legitimation für das jeweilige Update sichergestellt werden. Dieses Auslesen erfolgt nicht bei der Suche des Programms nach Updates, sondern erst, nachdem die Frage, ob ein gefundenes neues Update geladen und installiert werden soll, bejaht wurde.

Zu den ausgelesenen Informationen gehören
  • der Name, den der Computer, auf dem die Software installiert wird, bei seiner Einrichtung erhielt.
  • Statusinformationen bezüglich Installation und Betrieb der Software.
  • die Softwareversion ihres Betriebssystems.
  • die IP-Adresse des Computers, auf dem die Software installiert ist.
  • Informationen zur verwendeten Hardware.
Die zum Abgleich der Lizenzberechtigung zwingend erforderlichen Informationen müssen hierzu nach dem Auslesen auf unserem Server gespeichert werden. Sie belegen auch die Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung mit Datum und Uhrzeit. Keine dieser Informationen wird an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch löschen wir auch diese Informationen umgehend, soweit Sie nicht zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber notwendig sind. Die Funktion „Automatische Updates“ ist jederzeit abstellbar. Ein Versenden von Informationen findet nach Abstellung nicht mehr statt. Anwender laufen allerdings Gefahr, ohne die Teilname am automatischen Updateservice nicht über die jeweils neuste Programmversion zu verfügen.

Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht gemäß der nachfolgenden Regelung. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB InfoV und 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, bei Erbringung von Dienstleistungen außer Zahlungsdiensten jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

novoPLAN Software GmbH
Hardtstraße 21
59602 Rüthen
E-Mail: info@novoplan.de
Fax: 02952/3236

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache, für uns mit deren Empfang.

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ein Widerrufsrecht für Software ist ausgeschlossen, wenn Sie den gelieferten und versiegelten Software-Datenträger entsiegelt haben oder entsprechend § 312d Abs.4 Nr.1 BGB die Software per Download oder E-Mail erhalten haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Stand 01.12.2012

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